Ich bin seit vielen Jahren als Rechtsanwältin, Berufsbetreuerin und Nachlasspflegerin und -verwalterin für mehrere Amtsgerichte in der Region tätig.
Seit Juni 2019 bin ich geprüfte Nachlasspflegerin und im Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. (BDN) organisiert.
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Nachlasspflegerin und -verwalterin gehört es zu meinen Aufgaben, Erben zu suchen sowie Nachlässe zu sichern, zu verwalten und abzuwickeln.
Ich werde von den Nachlassgerichten immer dann eingesetzt, wenn die Erben nicht ermittelte werden können oder die Erbenstellung ungeklärt ist. Ich habe aber im Rahmen meiner Tätigkeiten erfahren, dass auch Menschen, die als Erben fest-stehen, Unterstützung bei der Sicherung und Abwicklung des Nachlasses suchen.
Dies kann u. a. daran liegen, dass Erben beruflich stark eingebunden sind, sich nicht vor Ort befinden oder sich bei der Flut an Bürokratie, die eine Nachlassabwicklung mit sich bringt, allein gelassen fühlen.
Ein Erbe ist von einem auf den anderen Tag mit ungewohnte Aufgaben und Anforderungen konfrontiert und steht in der Verantwortung für Bestattung, Immobilien, Bankgeschäfte usw..
Mit dem Sterbefall kann man plötzlich Teil einer Erbengemeinschaft werden, die aus Personen besteht, die man gar nicht oder nicht gut kennt. Mit diesen Personen sind nun alle Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Dann kann es von großem Vorteil sein, wenn alle Fäden bei einer neutralen Person zusammenlaufen, gebündelt und erledigt werden.
Sie können mich mit Teilen oder der gesamten Abwicklung beauftragen.