Ich vertrete Sie in den folgenden Rechtsgebieten: 


Im Erbrecht als Fachanwältin für Erbrecht: 

  • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und dem Entwerfen von Testamenten
  • Überprüfung und Anfechtung von letztwilligen Verfügungen (Testamenten) 
  • Klärung der Erbenstellung
  • Beratung zur Erbausschlagung
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüche
  • Testamentsvollstreckung
  • Ausarbeitung von Erbverträgen
  • Vorsorgevollmacht
  • Nachlassabwicklung
  •  Patientenverfügung


Im Familienrecht: 

  • Scheidung
  • Entwurf von Eheverträgen
  • Umgangsrecht
  • Gewaltschutz
  • Sorgerecht
  • Zugewinn
  • Unterhaltsrecht
  • Hausratsteilung
  • Kindesunterhalt
  • Vaterschaftsanfechtung


Die Bündelung und Konzentration auf Rechtsgebiete bietet für Sie folgende Vorteile:

  • bestmögliche Beratung

  • sehr gute Fachkenntnisse im Familien- und Erbrecht 

  • einen erfahrenen Umgang mit sensiblen Themen 

  • durchsetzungsstarke Interessensvertretung